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Listenverbindungen, Unterlistenverbindungen und nicht verbundene Listen
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Was nützt eine Listenverbindung?
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Listenverbindungen erlauben es, die Reststimmen besser zu nutzen. Die bei der Division der Parteistimmenzahlen durch die so genannte Verteilungszahl entstehenden Reste, die sonst verloren gehen, können Parteien zugute kommen, deren Listen verbunden sind.
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Beispiel:
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* Partei A hat eine Stimmenzahl von 4000
* Partei B hat eine Stimmenzahl von 3000
* Die Verteilungszahl(*) beträgt 5000
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Ohne Listenverbindung erhält weder Partei A noch Partei B einen Sitz, und die Stimmen der beiden Parteien gehen «verloren». Bei einer Listenverbindung werden die Stimmen der beiden Parteien vorerst zusammengezählt: 4000 + 3000 = 7000. Diese Summe wird dann durch die Verteilungszahl geteilt: 7000 : 5000 = 1, Rest 2000. Es resultiert ein Sitz für die beiden Parteien zusammen, statt 7000 gehen nur 2000 Stimmen verloren. Partei A hat mehr Stimmen als Partei B und zieht deshalb ins Parlament ein.
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(*) Die Zahl der gültigen Parteistimmen aller Listen wird durch die um 1 vergrösserte Zahl der zu vergebenden Mandate geteilt. Die nächsthöhere ganze Zahl heisst Verteilungszahl.
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